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AGBs -
Fa. APROPOS Werbung & Technik, Inh. Franz-
im folgenden „APROPOS“ oder
„Designer“ benannt.
§ 1 Auftragserteilung und -
Mit der Auftragserteilung an APROPOS , gleichgültig in welcher Form diese erfolgt,
erkennt der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Dauer der gesamten
Geschäftsbeziehung an. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden sowie Anerkennung
von Einkaufs-
§ 2 Angebote, Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sollten bis zur Ausführung des
Auftrages Kostenerhöhungen eintreten, werden diese dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt.
Dem Kunden wird nur in diesem Fall das Recht eingeräumt, von einem bestehenden Vertrag
zwischen ihm und APROPOS zurückzutreten. Nach schriftlicher Auftragsbestätigung und
mit Beginn der Arbeit kann durch APROPOS eine Abschlagszahlung von 33 Prozent der
Auftragssumme berechnet. Geht der Erstellungszeitraum über 3 Monate hinaus, erhöht
sich die Abschlagszahlung auf 66 Prozent der Auftragssumme. Soweit nichts anderes
vereinbart, bitten wir unsere Rechnungen innerhalb von 5 Werktagen nach Rechnungsdatum
zu begleichen. Der Kunde gerät gem. §§ 284 Abs. 3 BGB 30 Tage nach Fälligkeit und
Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug. Im
Falle von Teillieferungen bleiben anteilige Fakturierungen vorbehalten. Rechnungen
für Dienst-
§ 3 Rechte Dritter, Datensicherheit und Inhalte
Der Kunde stellt APROPOS von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen
Daten frei. Er ist verpflichtet, bezüglich der uns zur Verfügung gestellten Daten
das Copyright sowie Rechte Dritter zu beachten und er muss über die Genehmigung für
die Veröffentlichung und oder Veränderung dieser Daten verfügen. Der Kunde ist verpflichtet,
von allen Daten, die er -
§ 4 Geheimhaltung, Datenschutz
Die APROPOS übergebenen Informationen gelten als nicht vertraulich, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Natürlich bewahrt APROPOS die Daten in seinen Büroräumen so auf, dass Einsicht durch Dritte normalerweise nicht möglich ist. Eine Haftung hierzu wird jedoch trotzdem ausgeschlossen. Soweit sich APROPOS Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist APROPOS berechtigt, die Kundendaten dem Dritten offen zu legen, wenn dies für die Vertragszwecke erforderlich ist. Rücksprache mit dem Auftraggeber ist hierzu nicht erforderlich, da APROPOS sich das Recht vorbehält Lieferanten und Dienstleister nicht bekannt zu geben.
§ 5 Leistungen, Haftung, Schadenersatz
Unsere Dienstleistung sind die einer Werbeagentur mit dem Hintergrund Druck, Webdesign, Event.
MARKETING | Marketing ist insoweit Bestandteil, als dies in direktem Zusammenhang
mit dem Auftrag steht. Erbringung von Analysen, „Feed-
PR | Ebenso ist dies bei allen Entsprechungen zu den einer PR-
DRUCK | Bei Drucksachen wird generell die Freigabe des jeweiligen Printprojektes
gefordert. Der Auftraggeber haftet für seine Freigabe im kompletten Umfang. Insbesondere
bei Druckfehlern besteht keine Haftung durch APROPOS Werbung & Technik (Inh. Franz-
WEB | Bei Webseiten werden folgende Leistungen erbracht. Erstellung und Test der Webseiten des Kunden mit allen dazu notwendigen Tätigkeiten, die Vermittlung von Speicherplatz, die Annmeldung bei kostenfreien Suchmaschinen, ggf. das Übertragen der Seiten auf den entsprechenden Server, auf dem der Kunde über Speicherplatz verfügt sowie die Wartung der Internetseiten des Kunden. Das sog. Ranking – also die Plazierung in einer Suchmaschine ist nicht Vertragsbestandteil. Eine Leistung kann an keiner Stelle garantiert werden.
! | Grundsätzlich ist die Haftung an alle Arbeiten und damit verbundenen Inhalten
von Werken für APROPOS ausgeschlossen. Der Auftraggeber haftet selbst. Mit Freigabe
(mündlich wie schriftlich), Veröffentlichung oder (Teil-
§ 5.1 WEB | Erstellung und testen von Webseiten
Die Erstellung der Webseiten erfolgt durch APROPOS nach den Wünschen des Kunden,
die während des Vertragsverhältnisses jederzeit mit den entsprechenden Aufpreisen
geändert werden können. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Erhalt der
Zahlung und Übergabe der Seiten an den Kunden, übernehmen wir keine Garantie für
Fehler, die durch Eingriffe des Kunden oder durch Einwirkung Dritter entstehen. Der
Kunde hat sich bei Erhalt der Homepage / Website davon zu überzeugen, dass die von
APROPOS gefertigten Seiten unter den zuvor festgelegten Testbedingungen funktionieren.
Dies muss innerhalb 5 Arbeitstagen nach dem offiziellen ersten Upload / Launch der
Website ins Internet durch den Auftraggeber oder einem von ihm beauftragten geschehen.
Ab dem 6.sten Tag gilt die Website automatisch als vom Auftraggeber abgenommen. Damit
verbunden ist ohne weitere Aufforderung die Zahlung bzw. Rest-
APROPOS übernimmt zu keinem Zeitpunkt Gewähr für die Vollständigkeit der Daten oder auch dafür, dass die Leistung einem von dem Kunden verfolgten bestimmten Zweck genügt.
APROPOS ist bemüht, den Auftrag des Kunden schnellstmöglich zu erfüllen. Eine Frist
für die Fertigstellung gibt es jedoch nicht, wenn diese nicht zuvor ausdrücklich
schriftlich vereinbart worden ist. Somit haften wir nicht für Verluste, die dem Kunden
durch Verzögerung bei der Erfüllung des Auftrages entstehen. Auch bei verbindlich
vereinbarten Fristen hat APROPOS eine Verzögerung der Leistungserbringung aufgrund
von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die APROPOS die Leistung wesentlich
erschweren oder unmöglich machen nicht zu vertreten. Insbesondere weisen wir darauf
hin, dass bei Verzögerungen, welche kunden-
§ 5.2 WEB | Vermittlung von Speicherplatz und Domainnamen
Für alle Punkte, die die Vermittlung von Speicherplatz und Domainnamen (Webhosting) betreffen, verweisen wir auf die AGB des jeweiligen Webhosters / Providers.
§ 5.3 WEB | Anmeldung bei Suchmaschinen
Die Anmeldung bei kostenfreien Suchmaschinen erfolgt durch APROPOS nach besten Möglichkeiten. Wir übernehmen jedoch keine Garantie für den Erfolg der Anmeldung. Eine Zahl der Suchmaschinen kann nicht garantiert werden, da die Anzahl der kostenfreien Suchmaschinen im Internet laufend variiert.
§ 5.4 WEB | Übertragung der Daten auf den Server
APROPOS haftet, sofern beauftragt, dafür, dass die Daten des Kunden ordnungsgemäss
auf den Server seiner Wahl übertragen werden. Davon muss sich der Kunde nach Abschluss
überzeugen. Für alle Veränderungen, die anschliessend durch den Kunden selbst oder
durch Dritte – insbesondere Webhoster -
§ 5.5 WEB | Wartung von Internetseiten
Wird vom Kunden ein Wartungsvertrag mit APROPOS abgeschlossen, sind wir dafür verantwortlich, die Seiten des Kunden in den entsprechenden Zeiträumen zu kontrollieren und zu aktualisieren sowie gegebenenfalls Fehlfunktionen zu beseitigen. Der Kunde ist während der Vertragsdauer dafür verantwortlich, dass keine Änderungen durch Dritte an den im Wartungsvertrag aufgeführten Seiten vorgenommen werden. Soweit APROPOS Dienste und Leistungen unentgeltlich erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Irgendwelche Ansprüche des Kunden ergeben sich darauf nicht.
! | Bei unserem Angebot „Hompage kostenlos“ gilt folgendes:
Im Rahmen der kostenlosen Homepageerstellung durch APROPOS ist der Kunde verpflichtet, die von APROPOS festgelegten Gegenleistungen (z.B. das Tragen eines Werbebanners von APROPOS im oberen Bereich der Startseite) zu erbringen, ansonsten muss der Kunde den entsprechenden Preis für die erbrachte Leistung auch nachträglich bezahlen.
Die Leistung, Wartung und Bereitstellung Webspace kann hier jederzeit und kommentarlos eingestellt werden. Ansprüche bestehen hier in keiner Form.
§ 6 Vertragsdauer
Vertragsdauer ist die durch den Kunden und APROPOS vereinbarte Laufzeit des Vertrages.
§ 7 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist 83278 Traunstein. Für alle sich aus den Vertragsverhältnissen ergebenden Streitigkeiten ist 83278 Traunstein Gerichtsstand.
Bei Gerichtsständen ausserhalb 83278 Traunstein übernimmt der Auftraggeber die Spesen
für die Gerichtsstanderreichung. Dazu gehören An-
§ 8 Sonstige Bestimmungen
Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts-
d.h. AGBs des Kunden sind mit Eintritt in das Vertragsverhältnis zu APROPOS wirkungslos.
Tritt der Auftraggeber aus Gründen, die nicht von uns zu verantworten sind, vom Vertrag
zurück, so gilt ein Honorar-
§ 9 Teilnichtigkeit
Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen gleichwohl. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.
§10. Uhrheberschutz und Nutzungsrechte
(APROPOS im Folgenden auch „Designer“ genannt)
§10.1. Regelfall: das Auftragswerk
Der einem Designer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag (Auftragswerk). Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten Vorschriften des Werksvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes. Ausnahmefall: das Angebotswerk. Das Merkmal des Angebotswerkes besteht darin, dass es inhaltlich auf einen bestimmten Verwerter und dessen Produkte (Leistungen) ausgerichtet ist und dass es der Urheber aus eigenem Antrieb in der Absicht geschaffen hat, es Verwertern zur Nutzung anzubieten. Bei der Übernahme des Angebotswerkes zur Nutzung kommt automatisch ein Lizenzvertrag zustande. Die Aufforderung eines Verwerters an den Urheber, das Angebotswerk umzuarbeiten oder zu ergänzen (z.B. eine Rapportzeichnung anzufertigen), löst einen ergänzenden Werkvertrag aus. Angebotswerke haben begrenzte Bedeutung in den Bereichen Textildesign und verwandte Gebiete, Fotodesign und Pressezeichnung, wo sie aufgrund der Verwertungsmöglichkeiten traditionell üblich und von den Urhebern und Verwertern anerkannt sind. In allen anderen Fällen ist eine kostenlose Vorlage von Entwürfen ausgeschlossen; Ausnahmen hiervon bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
§10.2. Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) des Designers sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
§10.3. Zustimmung.
Ohne Zustimmung des Designers dürfen seine Arbeiten einschliesslich der Urheberbezeichnungen weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig.
§10.4. Nutzungsart.
Die Werke des Designers dürfen nur in der vereinbarten Nutzungsart, zu dem vereinbarten Zweck in dem vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber bzw. Verwerter mit der Zahlung des Regelhonorars.
§10.5. Wiederholungen
(z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung des Designers.
§10.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte
bedarf der Einwilligung des Designers.
§10.7. Nutzungsumfang.
Über den Umfang der Nutzung steht dem Designer ein Auskunftsanspruch zu. Das heisst:
Der Designer ist generell zu informieren, wenn an sein Werk verwendet oder auch nur
ausschnitt-
§11. Honorar
§11.1. Entwurf und Werkzeichnung sowie die Einräumung des Nutzungsrechtes bilden eine einheitliche Leistung. Eventuell wird eine sog. „Pitch“ vereinbart; d.h. dies ist das Honorar für eine Leistungserbringung, welche im Vorfeld notwendig ist (z.B. Fahrtkosten für Ersttermin, Ideengespräch ohne Entwurf, Objektfotografien für Auftragserteilung,…)
Für diese Leistung berechnet der Designer:
-
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§11.2. Übt der Auftraggeber seine Nutzungsoption nicht aus und werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, berechnet der Designer ein Abschlagshonorar, welches zuvor vereinbart wird.
§11.3. Die Berechnung der Honorare richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart wird, nach den Honorarempfehlungen des BDG (Bund Deutscher Grafik-
§11.4. Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen ist nicht berufsüblich.
§11.5. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen haben keinen Einfluss auf das Honorar; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass sie ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind. Z.B. werden oft Gespräche als „Entwicklungshilfe“, „Ursprungsidee“, „Zündfunke“ oder Startpunkt“ vom Auftraggeber bezeichnet. Gespräche dieser Art sind gemeint, wenn es um unbegründete Miturheberschaft geht. Im Gespräch werden Daten, Ideenfindung, Meinungen und Abgleiche stattfinden – das Honorar und die Urheberschaft bleibt davon wie bereits oben geschildert unberührt.
§11.6. Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar (ausser bei Bankeinzug wenn so vereinbart). Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann der Designer Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
Nicht erfolgter Bankeinzug (z.B. Bei unzureichender Deckung) werden mit Bearbeitungsgebühr
von EUR 15,-
§11.7. Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich geltender Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
Gesetzliche Gebühren wie beispielsweise in Österreich die sog. „Werbeabgabe“ sind unabhängig vom Honorar zu sehen und vom Auftraggeber zu zahlen. Sie werden normalerweise von uns direkt mit in Rechnung gestellt.
§12. Zusatzleistungen, Neben-
§12.1. Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manusskriptstudium, Produktionsüberwachnung, Recherchearbeit zu Copyright,… ) können nach Zeitaufwand gesondert abgerechnet werden. Weitere Entwürfe können dabei mit min. einem Drittel pro weiteren Entwurf berechnet werden. Der Auftraggeber wird hierzu vorab informiert.
§12.2. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenproduktionen, Layoutsatz, Dummy,…) sind zu erstatten.
§12.3. Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber bzw. dem Verwerter zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden Kosten und Spesen berechnet.
§12.4. Die Vergabe von kreativen Fremdleistungen (z.B. Fotoaufnahmen, Modelle) oder die Vergabe von Fremdleistungen (z.B. Lithografie, Druckausführung, Versand) nimmt der Designer nur aufgrund einer mit dem Auftraggeber bzw. Verwerter getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor.
§12.5. Soweit der Designer auf Veranlassung des Auftraggebers bzw. Verwerters Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber bzw. Verwerter den Designer von hierraus resultierenden Verbindlichkeiten frei.
§12.6. Die Vergütung von Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
§12.7. Bei Leistungen durch Dritte (Verlage, Druckereien, Radio, TV,… ) unter Verwendung
des Werkes behält sich APROPOS vor, für entgangene Honorare min. 10% der Nettokosten
an den Auftraggeber in Rechnung zu stellen. (Beispiel: Anzeigenkosten EUR 100,-
§13. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr
§13.1. An den Arbeiten des Designers werden Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.
§13.2. Die Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an den Designer zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.
§13.3. Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftragebers bzw. Verwerters.
§14. Korrektur und Produktionsüberwachung
§14.1. Vor Produktionsbeginn sind dem Designer Korrekturmuster vorzulegen. Die Produktion beginnt erst nach Freigabe durch den Auftraggeber, der damit die Fehlerfreiheit und Kostenübernahme an der Produktion anerkennt.
§14.2. Die Produktion wird vom Designer nur aufgrund einer besonderen (schriftlichen) Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist er ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.
§15. Haftung
§15.1. Eine Haftung für die wettbewerbs-
§15.2. Der Auftraggeber bzw. Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text (Fehlerfreiheit, Produktionskostenübernahme).
§15.3. Soweit der Designer auf Veranlassung des Auftraggebers bzw. Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet er nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
§15.4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber bzw. Verwerter. Delegiert der Auftraggeber bzw. Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an den Designer, stellt er ihn dennoch von der Haftung frei. Der Designer haftet zu keinem Zeitpunkt.
§16. Belegexemplare
Von vervielfältigten Werken sind APROPOS mindestens 10 Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die er auch im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden darf.
§17. Gestaltungsfreiheit
§17.1. Für den Designer besteht im Rahmen des Auftrages Gestaltungsfreiheit.
§17.2. Die dem Designer überlassenen Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber bzw. Verwerter zur Verwendung berechtigt ist
und das entsprechende Verwertungs-
§18. Nutzung als Referenz
§18.1. Grundsätzlich ist es APROPOS freibleibend, ob ein gestaltetes Werk, Entwürfe
davon, Teilarbeiten, Fertige Projekte etc. als Referenz zu Eigenwerbungszwecken und
dergleichen in den Medien (Druck, Verlage, Radio, TV usw.) verwendet wird. Dies gilt
auch über die gekündigte Geschäftsbeziehung hinaus. APROPOS darf immer als Urheber
genannt werden -